Abendkleider Friedrichshafen Kaufen
Während die einen sich allmorgendlich Gedanken über ihr Job-Outfit machen, müssen andere sich an strenge Regeln halten. Egal ob Blaumann, Anzug, Spezialschuhe oder Kochmützen: Extra Anschaffungen für den Job können ganz schön ins Geld gehen.
Zahlt der Chef nichts zur vorgeschriebenen Kleidung am Arbeitsplatz dazu, hilft das Finanzamt mit – auch bei den Kosten der Reinigung. Doch die Unterstützung des Fiskus hat ihre Grenzen. Und viele Regeln scheinen dem Laien eher willkürlich getroffen worden zu sein.
Gnade vor dem Finanzamt findet beispielsweise der schwarze Anzug eines katholischen Geistlichen, eines Kellners oder eines Leichenbestatters. Der Croupier im Kasino bekommt für seinen schwarzen Zweiteiler dagegen keine steuerliche Unterstützung.
Gleiches gilt für den Förster, der sich einen Lodenmantel kauft. Abgelehnt werden ganz sicher auch Blusen und Röcke für Empfangsdamen oder Sekretärinnen oder die Abendkleider einer Sängerin – selbst wenn sie im Job und auf der Bühne Pflicht sein sollten.
Auch wenn der gedeckte Business-Anzug oder das schicke Kostüm für Bankangestellte und Manager zum Beispiel als berufstypische Outfits gelten, lassen sie sich nicht steuerlich absetzen. „Immer dann, wenn man Kleidung auch privat anziehen kann, winkt das Finanzamt ab“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL).
Da hilft es einem Rechtsanwalt beispielsweise auch nichts, dem Finanzamt zu erklären, dass er in der Freizeit nur Jeans und T-Shirts trägt, im Job aber ohne den unbequemen Dreiteiler, das Maßhemd plus Seidenkrawatte nicht auskommt.
Weil sich der Anzug auch privat zum Besuch der Oper oder bei Familienfesten tragen lässt, wird der Steuerzahler beim Fiskus garantiert auf Granit beißen. „Allein die Möglichkeit einer privaten Nutzung macht den Steuerabzug häufig zunichte“, betont Uta-Martina Jüssen, Expertin des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e. V. (BVBC).
Beschäftigte in Heilberufen – Ärzte, Krankenschwestern, Sanitäter oder medizinische Helfer – haben in Bezug auf Kleidung eine zwiegespaltene Beziehung zum Fiskus. Sie können zwar weiße Kittel, Jacken oder weiße Hosen problemlos steuerlich absetzen.
Weiße Hemden, T-Shirts, weiße Schuhe oder Socken gelten nach den BDL-Erfahrungen dagegen nicht als berufstypisch und werden oft abgeschmettert. „Wer seine weiße Kleidung in Spezialgeschäften für Medizinberufe einkauft, ist jedoch meist auf der sicheren Seite“, betont Nöll. Solche Quittungen würden in der Regel akzeptiert.
Das Gute daran: Der Einkauf in Geschäften für Berufskleidung muss nicht unbedingt teurer sein.
Grundsätzlich gilt: Allgemeine Straßen- und Alltagskleidung ist nicht steuerlich abzugsfähig. Doch keine Regel ohne Ausnahme. In Sonderfällen winken Finanzbeamte sogar bürgerliche Kleidung durch.
Der Empfangschef eines Hotels darf zum Beispiel seinen Cut als Arbeitskleidung absetzen, ein Kellner seinen Frack, Servicekräfte in der Gastronomie ihre schwarzen Hosen oder Röcke. Auch ein Sportlehrer darf seine komplette Sportbekleidung in die Steuer packen.
Was tatsächlich anerkannt wird, sei häufig eine Ermessensfrage und daher auch abhängig vom zuständigen Finanzbeamten, gibt Fachfrau Jüssen zu bedenken. In Grenzfällen lohne sich deshalb immer der Versuch, Aufwendungen für Berufskleidung in die Steuer zu packen.
Zum Beispiel für Beschäftigte in der Gastronomie, auf Messen oder in Hotels, wo das Tragen von Tracht, also Dirndl oder Lederhosen, vorgeschrieben wird. „Müsste ich als Messehostess oder Bedienung in Berlin ein Dirndl anziehen, würde ich versuchen, es abzusetzen“, ermuntert Nöll zum Handeln. Die Chancen stehen gut, dass es durchgeht.
In der Bundeshauptstadt sei es nicht üblich, auch privat in Tracht aufzukreuzen, argumentiert Nöll. Bayerische Servicekräfte auf dem Oktoberfest täten sich eher schwer, das Finanzamt von der rein beruflichen Nutzung des Dirndls oder der Lederhose zu überzeugen.
Auch bei Kleidung mit Firmenemblem, das auf Hemdkragen, Jacken oder Jacketts eingestickt ist, sind Diskussionen mit dem Finanzamt oft unausweichlich. Für die Finanzbehörden sei maßgeblich, wie prominent das Logo angebracht ist, erläutert Jüssen. Nur dann, wenn niemand den Blazer in Firmenfarbe mit Riesenlogo auf dem Rücken auch privat anziehen würde, geht die steuerliche Anerkennung durch.
Bei typischer Berufskleidung lässt sich zudem noch ein Steuervorteil fürs Waschen, Trocknen, Bügeln abholen. Bringt ein Schlosser seinen Blaumann in die Reinigung, kann er die Rechnung dafür absetzen. Wer die Waschmaschine zu Hause nutzt, darf seine Kosten schätzen.
Die sonstige Kleidung kann übrigens mit in die Trommel. „Wird die Berufsbekleidung privat gewaschen, getrocknet und gebügelt, lassen sich die Kosten gemäß den Erfahrungswerten von Berufs- und Verbraucherverbänden ansetzen“, betont BVBC-Expertin Jüssen. Selbst der Kaufpreis für die Waschmaschine kann anteilig angesetzt und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Wer Arbeitskleidung, Uniform oder die Amtsrobe garantiert nur bei der Berufsausübung anzieht, hat es immer leicht, die Anschaffungskosten in die Steuer zu packen. Ein Schornsteinfeger oder Koch etwa wird nie privat in seiner Zunftkleidung auf die Straße gehen. „Auch ein Maurer wird Spezialschuhe mit Stahlkappe nicht in der Freizeit anziehen“, betont Nöll.
Arbeitnehmer dürfen die Kosten dann als Werbungskosten in der Anlage N auflisten, wie Christina Georgiadis erklärt, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Dabei gilt: Kostet das Kleidungsstück weniger als 487,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) darf es in voller Höhe geltend gemacht werden. Liegt es über der Marke, muss der Betrag über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren müsste die Rechnung also durch fünf geteilt und so lange in die Steuererklärung aufgenommen werden, bis fünf Jahre vorbei sind. Gewerbetreibende und Freiberufler machen Betriebsausgaben geltend. Wer keinen Beleg für den Kauf hat, kann pauschal 110 Euro für Arbeitsmittel angeben.
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