Kleider Günstig Auf Rechnung Bestellen
Irgendeinen Kopfkissenbezug und ein Badetuch hätte Marc Bethke wohl auch im nächsten Einkaufszentrum kaufen können. Aber Bethke hat eine Schwäche für Anime-Figuren. Und die gibt es nicht überall. Deshalb bestellte er sich die speziellen Accessoires im Ursprungsland: Japan.
Doch die DHL lieferte kein Paket, sondern nur ein Schreiben: Das Paket hat der Zoll beschlagnahmt. „Ich habe schon öfter aus Japan bestellt, bisher gab es nie Probleme“, sagt Bethke. Dieses Mal jedoch hatte der japanische Händler vergessen, den Wert der Ware auf das Paket zu schreiben.
Deshalb verbringt Bethke nun den Nachmittag auf dem Hauptzollamt Berlin-Schöneberg. Zweieinhalb Stunden wartet er, bis auf der Anzeige im überfüllten Warteraum endlich Nummer 168 aufblinkt. Dann geht alles ganz schnell: Bethke zeigt den Zollbeamten die Rechnung über 50 Euro. Etwa zehn Euro Umsatzsteuer muss er zahlen, dann kann er das Paket mitnehmen. „Was für ein blöder Zeitaufwand“, ärgert er sich.
Immer mehr Bundesbürgern ergeht es wie Bethke: Die Hauptzollämter in Deutschland sind restlos überfüllt. In Berlin-Schöneberg kommen pro Tag etwa 250 Besucher, um ihre Pakete abzuholen.
Im Warteraum reiht sich allein die Schlange derer, die für eine Wartenummer anstehen, bis zur Eingangstür. Dasselbe Bild zeigt sich in anderen Städten: In Hamburg besuchen täglich 150 bis 200 Menschen das Amt, in Köln sind es 100 und in München bis zu 150.
Grund dafür ist der boomende Onlinehandel. Die Zahl der Bestellungen über das Internet steigt seit Jahren. Damit nehmen auch die Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU zu. Das demonstrieren die Zahlen der beschlagnahmten Pakete in Schöneberg: 2007 gingen dort im Jahr etwa 50.000 Pakete ein, 2011 waren es schon 87.500, dieses Jahr rechnen die Berliner Zollbeamten mit über 100.000 Päckchen.
Natürlich landet längst nicht jedes Paket aus dem EU-Ausland automatisch auf einem der Hauptzollämter. Wer ein Paket jenseits der EU-Grenzen auf den Weg nach Deutschland gibt, muss darauf eine so genannte Inhaltserklärung kleben und angeben, was sich im Paket befindet und wie viel der Inhalt wert ist. Ist alles korrekt ausgefüllt, liefert die Deutsche Post das Paket dem Endkunden. Der zahlt dann die Zollkosten direkt beim Postboten.
Wenn in der Erklärung jedoch Angaben fehlen oder diese zweifelhaft sind, leitet die Post das Paket an den Zoll weiter – es wird dann beschlagnahmt.
Das Problem: Viele Verbraucher sehen bei der Bestellung nur das Schnäppchen im Onlineshop – und denken nicht an die Gebühren, die der Fiskus bei der Einfuhr erhebt. „Besucher sind oft überrascht, dass sie überhaupt Zollkosten zahlen müssen“, sagt der Sprecher aus Schöneberg.
Das bestätigen auch Kollegen aus anderen Städten: „Kaum jemand denkt bei der Bestellung an die Steuern, und dann kann das vermeintliche Schnäppchen schnell doch teurer werden“, heißt es aus Hamburg.
Die Angebote im Internet sind verlockend – von Markenschuhen über Elektronik bis zu seltenen Teesorten sind viele Produkte im EU-Ausland günstiger. Doch vor dem Klick auf den Bestellbutton sollten Verbraucher die Kosten genau durchrechnen.
Waren aus dem EU-Ausland sind – inklusive Versandkosten – nur bis zu einem Wert von 22 Euro abgabenfrei. Bei Produkten mit einem Preis zwischen 22 und 150 Euro wird die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die entspricht mit 19 Prozent der deutschen Mehrwertsteuer, manchmal gilt ein reduzierter Satz von sieben Prozent – zum Beispiel bei Büchern oder Gemälden.
Das, was man gemeinhin als Zoll bezeichnet, schlägt erst ab Bestellungen über 150 Euro zu Buche. Hier wird es kompliziert: Der Zollsatz variiert stark je nach Produktart. Auf der Internetseite stellt der Zoll eine Übersicht über die Sätze für gängige Produkte wie Kleidung, Schmuck oder Elektrogeräte bereit. Die Spannen reichen von null Prozent (Smartphones, Digitalkameras) bis 17 Prozent.
Angenommen, eine Jeans kostet im US-amerikanischen Onlineshop umgerechnet 200 Euro und 20 Euro Versand. Für Textilien gilt ein Zollsatz von zwölf Prozent. Dann läge in diesem Fall der Zollbetrag also bei rund 26 Euro. Auf die insgesamt 246 Euro schlägt der Zoll dann die Umsatzsteuer von 19 Prozent auf – das macht noch einmal fast 47 Euro.
Kurzum: Bis die Jeans im eigenen Kleiderschrank liegt, kommen zu den 200 Euro gut 93 Euro hinzu, wird also um fast die Hälfte teurer. Plus Wartezeit und Nervenkitzel, falls das Paket einen Abstecher aufs Hauptzollamt gemacht hat. Zu lange sollte man es dort übrigens nicht liegen lassen: Ab dem zehnten Tag wird rückwirkend eine Lagergebühr von fünf Euro. Mit jedem weiteren Tag steigt sie um 50 Cent an. Insgesamt behält das Zollamt ein Paket allerdings nur 14 Tage – wird es binnen zwei Wochen nicht abgeholt, schicken es die Beamten zurück.
Ärgerlich wird der Besuch auf dem Amt außerdem, wenn man danach mit leeren Händen nach Hause geht. Denn einige Produkte dürfen nicht aus dem Ausland bestellt werden – zum Beispiel Lebensmittel oder Medizin, die in Deutschland nicht zugelassen ist.
Brenzlig können auch billige Elektrogeräte sein: Wenn zum Beispiel eine LED-Leuchte nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht, behält der Zoll sie ein – das Geld für die Bestellung ist dann verschwunden. „Wir hatten hier sogar schon Steckdosen aus Papier. Die Empfänger mussten wir ohne Ware nach Hause schicken“, berichtet der Sprecher des Münchner Hauptzollamts.
All das ist vielleicht noch kalkulierbar für Verbraucher, die bewusst aus anderen Ländern bestellen. Im Onlineshop-Dschungel des Internets fällt oft aber gar nicht auf, dass ein Händler nicht in Europa sitzt. „Verbraucher wissen oft nicht, dass sie aus dem EU-Ausland bestellt haben und haben deshalb auch nicht mit Zollkosten gerechnet“, sagt Christian Gollner, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Viele Online-Händler würden es sogar genau darauf anlegen: Preise in Euro, eine Webseite mit .de-Adresse, geschrieben in perfektem Deutsch – „auf vielen Seiten hat alles den Anschein, als hätte man es mit einem deutschen oder EU-Anbieter zu tun“, so Gollner.
Das bestätigt auch das Hauptzollamt Köln. „Die Käufer haben oft sogar auf deutsche Konten überwiesen und wussten gar nicht, dass die Ware eigentlich aus China kommt und unversteuert in Deutschland landet“, sagt der Kölner Sprecher.
Eine Erfahrung, die auch Sebastian Hule gemacht hat. Bei Amazon hat er sich eine Strickjacke für knapp 30 Euro bestellt. Dass der Unterhändler aber in Asien sitzt, wusste er nicht. „Damit rechnet man bei Amazon oder Ebay ja nicht unbedingt“, sagt Hule. Nun sitzt er seit drei Stunden auf einem Polsterstuhl im Hauptzollamt Schöneberg, um die fehlende Rechnung vorzuzeigen und knapp fünf Euro Steuern nachzuzahlen – es sind Zeit und Geld, die der junge Mann kaum einberechnen konnte.
Gollner empfiehlt vor der Bestellung einen Blick ins Impressum: „Nur, wenn der Firmensitz in der EU ist, kann man sicher sein, auch innerhalb der Union zu bestellen“, sagt er. Ein weiterer Fallstrick ist das Rückgaberecht – die Versandkosten für eine Rücksendung müssen Verbraucher selbst tragen, außer der Händler übernimmt ausdrücklich diese Kosten. „Gerade bei Sendungen nach Asien kommen schnell bis zu 80 Euro für den Versand zusammen“, warnt Gollner.
Nicht alle Pakete aus dem Ausland sind Bestellungen. Wie sieht es aus, wenn die Tante aus den USA zu Weihnachten einen Schal schickt oder der beste Freund exotische Gewürze aus Indien? Geschenke sind bis zu einem Wert von 45 Euro abgabenfrei. Tante und Freund müssen das Paket allerdings als Geschenk deklarieren und ebenfalls eine Inhaltserklärung anbringen.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist bei Geschenken niedriger – bis 700 Euro beträgt sie 17,5 Prozent, bei Sendungen aus sogenannten Präferenzräumen sind es nur 15 Prozent – dazu gehören etwa europäische Länder wie Norwegen und Island oder Zentralamerika.
Zollkosten, dubiose Internetseiten, ein teurer Rückversand – Pakete aus Nicht-EU-Ländern können unangenehme Überraschungen mit sich bringen. Eine jedoch können Verbraucher sich dann doch ersparen: Die Warteschlange beim Hauptzollamt. Per Telefon kann man vorab einen Termin vereinbaren. Oder die fehlende Rechnung einfach einschicken – wenn damit alles stimmt, liefert die Post dann doch ins Haus.
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